Für Kfz-Betriebe unterscheidet man zwischen zwei Kfz-Versicherungsarten:
Kfz-Versicherungen für eigene zugelassene Fahrzeuge, wie z.B. Vorführwagen.
Kfz-Versicherungen für Kfz-Handel und –Handwerk. Sie bieten Schutz für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, nicht zugelassene Fahrzeuge (z.B. Neu- und Gebrauchtwagen) und noch auf Dritte zugelassene Fahrzeuge (z.B. Fremdfahrzeuge in Werkstattobhut).
Nähere Informationen zu den Kfz-Versicherungen: