Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH
Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH

 

Versicherungen für eigene Kfz

Auch der Inhaber eines Kfz-Handels- und Handwerksbetriebs ist gesetzlich verpflichtet, für jedes seiner eigenen zugelassenen Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sind zum Beispiel Vorführwagen bei Probefahrten, aber auch im stehenden Zustand, zum Beispiel durch Diebstahl, erheblichen Gefahren ausgesetzt.

Teures Risiko
Das Risiko ist vergleichbar mit dem für jeden normalen Fahrzeughalter - nur multipliziert mit der Anzahl der eigenen zugelassenen Fahrzeuge:


Deckungsumfang:


Kfz-Haftpflicht

  • Zahlt Schäden, für die Sie als Halter, Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeuges verantwortlich sind (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
  • Übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter
  • Wehrt unberechtigte Ansprüche ab und trägt dafür die Prozesskosten

Kaskoversicherung



Zum Schutz der eigenen Fahrzeuge gegen Sachschäden, die durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt entstehen können. Damit sind auch zugelassene Neu- und Vorführwagen, die zum Beispiel bei Probefahrten, aber auch im stehenden Zustand erheblichen Gefahren ausgesetzt sind, finanziell zuverlässig geschützt.


Teilkasko (mit/ohne Selbstbeteiligung)

  • Schutz für Brand- und Explosionsschäden
  • Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch und Unterschlagung
  • Zahlt bei unmittelbarem Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Schmorschäden an der Verkabelung
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden
  • Bruchschäden an der Verglasung

 

Vollkasko (mit/ohne Selbstbeteiligung)

  • Zahlt bei Zerstörung, Beschädigung und Verlust des Fahrzeugs oder bei Unfall
  • Auch selbst verschuldete Schäden, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
  • Schließt mut- oder böswilliges Handeln Dritter ein
  • Mit vollem Leistungsumfang der Teilkasko
  • RabattSchutz
  • FahrerSchutz
  • KaskoPlus
  • Schutzbrief
  • WerkstattPlus

 

GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge


Sorgt für eine optimale Ergänzung Ihres Vollkasko-Schutzes und schützt Sie als Leasingnehmer vor finanziellen Nachteilen!

Wird Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt oder zerstört (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) oder wird es entwendet, wird die Differenz zwischen der Entschädigungsleistung und dem offenen Leasing-Restbetrag ersetzt.

 

 

Terminvereinbarung

Für Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

089 512677-0

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Hilfe im Schadensfall

Sie benötigen Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles? Wir stehen auch telefonisch kostenfrei zur Verfügung:

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Schadenhotline der NÜRNBERGER/GARANTA

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