Auch der Inhaber eines Kfz-Handels- und Handwerksbetriebs ist gesetzlich verpflichtet, für jedes seiner eigenen zugelassenen Fahrzeuge eine
Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sind zum Beispiel Vorführwagen bei Probefahrten, aber auch im stehenden Zustand, zum Beispiel durch Diebstahl, erheblichen Gefahren
ausgesetzt.
Teures Risiko
Das Risiko ist vergleichbar mit dem für jeden normalen Fahrzeughalter - nur multipliziert mit der Anzahl der eigenen zugelassenen Fahrzeuge:
Deckungsumfang:
Kfz-Haftpflicht
Kaskoversicherung
Zum Schutz der eigenen Fahrzeuge gegen Sachschäden, die durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt entstehen können. Damit sind auch zugelassene Neu- und Vorführwagen, die zum Beispiel bei Probefahrten, aber auch im stehenden Zustand erheblichen Gefahren ausgesetzt sind, finanziell zuverlässig geschützt.
Teilkasko (mit/ohne Selbstbeteiligung)
Vollkasko (mit/ohne Selbstbeteiligung)
GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge
Sorgt für eine optimale Ergänzung Ihres Vollkasko-Schutzes und schützt Sie als Leasingnehmer vor finanziellen Nachteilen!
Wird Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt oder zerstört (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) oder wird es entwendet, wird die Differenz zwischen der Entschädigungsleistung und dem offenen Leasing-Restbetrag ersetzt.