Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH
Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH

 

Versicherungen für Kfz-Handel und -Handwerk

Risikofaktor nicht zugelassene Neu- und Gebrauchtwagen sowie Kundenfahrzeuge.



 

Täglich passieren viele Fahrzeuge Ihr Unternehmen, werden Kundenfahrzeuge repariert und zur Probe gefahren. Neufahrzeuge werden geliefert und rangiert. Überführungsfahrten stehen an. Alles Situationen mit besonders hohem Schadenpotential und teueren Folgekosten.
Die Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet Lösungen für dieses Branchenrisiko.

Sie bietet Versicherungsschutz für

  • eigene und fremde Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
  • eigene zulassungspflichtige, nicht zugelassene Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören)
  • eigene, auf Dritte zugelassene Fahrzeuge (von Dritten gekaufte oder an Dritte verkaufte Kraftfahrzeuge) bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, max. für die Dauer von 14 Tagen
  • alle fremden Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut (einkaufsfinanzierte Fahrzeuge können eingeschlossen werden)


Kfz-Haftpflichtversicherung



Im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet sie Versicherungsschutz für Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden, insbesondere bei Probe- und Überführungsfahrten.
 Versicherungspflicht besteht nur für die roten Kennzeichen. Es sollten aber auch die übrigen Gefahren versichert werden, da sonst beträchtliche Risiken vom Kfz-Betrieb selbst zu tragen wären. 



 

Kaskoversicherung



Die Kaskoversicherung im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden durch Unfall, Brand oder Entwendung. Bei Schäden an fremden Fahrzeugen, die unter eine vereinbarte Vollkaskoversicherung fallen, haben der Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen zusätzlich Haftpflicht-Versicherungsschutz, z.B. für Ansprüche auf Kosten eines Ersatzfahrzeuges.

Tipp: Wegen der häufig vorhandenen hohen Werte ist eine Vollkaskodeckung anzuraten.

Darauf sollten Sie beim Abschluss der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk achten:



Bei großen Betrieben mit vielen oder mit teuren Neufahrzeugen können deren Werte die in den Versicherungsbedingungen vorgesehene Entschädigungsgrenze je Fahrzeug bzw. je Schadenereignis überschreiten. Gegen geringen Prämienzuschlag können diese Summen erhöht werden. Versäumt man das, kann dies im Schadenfall zu einer begrenzten Entschädigung führen.

Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?



Hier finden Sie wichtige Informationen zum Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk.



 

Haftpflicht



Versicherungspflicht besteht nur für die roten Kennzeichen. Sie kommt für den durch das versicherte Fahrzeug angerichteten Personen-, Sach- und Vermögensschaden auf, für die der Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter, -eigentümer oder Fahrer verantwortlich ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Mitversichert sind auch Mitfahrer in dem versicherten Fahrzeug. Empfehlenswert ist die maximale Deckung mit 100 Millionen EUR pauschal.



 

Kaskoversicherung



Benötigt wird die Kasko-(Fahrzeug-)Versicherung für Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs. Bei Pkw verzichten wir auf den Abzug "neu für alt" bei den Lackierungskosten. Bei Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch Diebstahl gilt ein Abschlag von 10% von der Entschädigung als vereinbart. Der Abschlag entfällt, wenn eine anerkannte Wegfahrsperre eingebaut ist.

Leistungsbeispiel Unfall während der Probefahrt



Auf einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug ereignet sich infolge Nichtbeachtung der Vorfahrt durch den Werkstattmeister ein Verkehrsunfall, bei dem der Meister und der Fahrer des anderen Fahrzeugs ("Dritter") verletzt werden; beide Fahrzeuge werden beschädigt.


Für den Personenschaden des Dritten und den Schaden an dessen Fahrzeug kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk auf. Der Schaden am Kundenfahrzeug wird von der Kaskoversicherung für Kfz-Handel und Handwerk gedeckt, sofern Vollkaskodeckung abgeschlossen wurde.


Für den Personenschaden des Werkstattmeisters ist die Berufsgenossenschaft zuständig, da es sich für ihn um einen Arbeitsunfall handelt.


Sowohl bei dem Fahrzeugschaden des Dritten als auch bei dem Schaden am Kundenfahrzeug erstreckt sich der Haftpflicht-Versicherungsschutz über den jeweiligen Fahrzeugschaden hinaus gegebenenfalls auch auf die Folgeschäden (Mietwagenkosten, Nutzungsausfall u.a.).

 



Leistungsbeispiel Sturz von der Hebebühne



Ein Kundenfahrzeug fällt infolge Unvorsichtigkeit des Werkstattpersonals von der Hebebühne und wird beschädigt. Der Schaden ist als Unfallschaden durch die Vollkaskoversicherung im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk gedeckt. 



 

Leistungsbeispiel beschädigte Kundenfahrzeuge



Beim Rangieren auf dem Werkstatthof stößt der Geselle mit dem Kundenfahrzeug "A" gegen das Kundenfahrzeug "B". Beide Fahrzeuge werden beschädigt.


Obwohl der Schaden am Fahrzeug "B" durch den Gebrauch des Fahrzeugs "A" verursacht wurde, kann keine Regulierung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk erfolgen, weil beide Fahrzeuge Gegenstand des selben Versicherungsvertrages sind. 
Die Schäden an beiden Fahrzeugen sind aber über die Vollkaskoversicherung im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk gedeckt. Da beide Fahrzeuge betroffen sind, handelt es sich um zwei Fahrzeug-Schadenfälle, so dass in jedem der beiden Fälle die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zum Tragen kommt.

 

 

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