In Handels- und Handwerksbetrieben mit Kundenfrequenz, Werkstattgeschäft und vielen Fahrzeugen ist das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit
des Inhabers eines Kfz-Betriebs oder von seinen Mitarbeitern verursacht werden, enorm hoch. Schadenersatzansprüche Dritter können teuer werden.
Eine Spezielle Betriebs-Haftpflichtversicherung mit auf Kfz-Betriebe zugeschnittenen Leistungen bietet Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche Dritter wegen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit des Inhabers des Handels- und Handwerksbetriebes und seiner Mitarbeiter verursacht werden. Der konventionelle Umfang
einer Betriebshaftpflichtversicherung reicht nicht aus, deshalb gibt es hierfür speziell zugeschnittene Deckungskonzepte mit wichtigen Leistungsergänzungen.
Darauf sollten Sie beim Abschluss der Betriebs-Haftpflichtversicherung achten:
Auf Antrag besteht die Möglichkeit, individuell wichtige, weitere Risiken
mitzuversichern.
Beispiel: die Haftung für zusätzlichen Wageninhalt bei Kfz-Reparaturen, die Haftung bei Garagenvermietungen etc.
Wichtiger Hinweis: In der Praxis genügt es nicht, nur einzelne der
beschriebenen Vertragsarten abzuschließen, da sonst Deckungslücken bestehen. Wichtig und sinnvoll sind Komplettlösungen. Eine Abwägung zwischen Prämienaufwand und erforderlicher
Risikoabdeckung ist für einen angemessenen Versicherungsschutz unerlässlich.
Deckungsumfang:
Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz für
Die Spezial-Betriebshaftpflicht-Police beinhaltet darüber hinaus die Mitversicherung der branchenüblichen Nebenrisiken. So sind zum Beispiel ausdrücklich versichert: