Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH
Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH

 

Betriebs-Haftpflichtversicherung

In Handels- und Handwerksbetrieben mit Kundenfrequenz, Werkstattgeschäft und vielen Fahrzeugen ist das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit des Inhabers eines Kfz-Betriebs oder von seinen Mitarbeitern verursacht werden, enorm hoch. Schadenersatzansprüche Dritter können teuer werden.

Eine Spezielle Betriebs-Haftpflichtversicherung mit auf Kfz-Betriebe zugeschnittenen Leistungen bietet Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit des Inhabers des Handels- und Handwerksbetriebes und seiner Mitarbeiter verursacht werden. Der konventionelle Umfang einer Betriebshaftpflichtversicherung reicht nicht aus, deshalb gibt es hierfür speziell zugeschnittene Deckungskonzepte mit wichtigen Leistungsergänzungen.

Darauf sollten Sie beim Abschluss der Betriebs-Haftpflichtversicherung achten:
Auf Antrag besteht die Möglichkeit, individuell wichtige, weitere Risiken mitzuversichern.

Beispiel: die Haftung für zusätzlichen Wageninhalt bei Kfz-Reparaturen, die Haftung bei Garagenvermietungen etc.
Wichtiger Hinweis: In der Praxis genügt es nicht, nur einzelne der beschriebenen Vertragsarten abzuschließen, da sonst Deckungslücken bestehen. Wichtig und sinnvoll sind Komplettlösungen. Eine Abwägung zwischen Prämienaufwand und erforderlicher Risikoabdeckung ist für einen angemessenen Versicherungsschutz unerlässlich.

Deckungsumfang: 



 

Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz für

  • die gesetzliche Haftpflicht aus Halten und Gebrauch selbstfahrender Arbeitsmaschinen und nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Fahrzeuge (z.B. Hub- und Gabelstapler).
  • Schäden beim Be- und Entladen
  • Haftpflichtschäden aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen
  • Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser (ggf. sind höhere Versicherungssummen zu vereinbaren; hierbei ist auf den Wert der gemieteten/gepachteten Gebäude und/oder Räumlichkeiten abzustellen)
  • Altölentsorgungskosten die entstehen, wenn die Ladung eines Sammelfahrzeugs durch vom Kfz-Betrieb übergebenes Altöl so verunreinigt wurde, dass die Wiederaufbereitung unzulässig wird und die gesamte Ladung als Sondermüll entsorgt werden muss.

Die Spezial-Betriebshaftpflicht-Police beinhaltet darüber hinaus die Mitversicherung der branchenüblichen Nebenrisiken. So sind zum Beispiel ausdrücklich versichert:

  • der Betrieb von Tankstellen mit allem, was dazu gehört,
  • die Sicherheitsprüfung, die Abgasuntersuchung an Kraftfahrzeugen sowie die Umweltuntersuchung an Krafträdern
  • die Abgabe von Getränken in eigener Regie, sofern dazu eine Konzession vorliegt.
  • die Haftung für zusätzlichen Wageninhalt bei Kraftfahrzeug-Reparaturen
  • die Haftung bei Garagenvermietungen

 

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