Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH
Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH

 

Gebäude-Glasversicherung

Preiswerte Pauschalversicherung für die Verglasung.

Wer die Scherben verursacht hat, spielt keine Rolle.

 

Nicht nur Schaufenster, sondern auch Zwischenwände in Büros oder Produktionsräumen und Glasfassaden werden aus Gründen der Wärme- und Schallisolierung immer häufiger aus teurem Spezialglas hergestellt. Geht etwas zu Bruch, kann Sie das einiges kosten.


Lösung:
Ob vermietet oder in eigener Nutzung, die Gebäude-Glasversicherung sichert selbst Millionenobjekte finanziell tragbar ab. Wie viele Fenster und Türen vorhanden sind, wer oder was die Scherben verursacht hat, spielt keine Rolle.
Ob gemieteter Verkaufsraum, Büro oder Gebäudekomplex: Der Glasschutz wird auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt.
 Es gibt entweder die Möglichkeit die gesamte Gebäudeverglasung außen und innen zu versichern oder
 für gemeinschaftlich genutzte Gebäudeverglasung des "allgemeinen Gebrauchs", wie Haustür-, Treppenhaus-, Wetterschutz-, Dachverglasungen etc. ohne vermietete Räume, Gebäudeteile abzudecken.

  • Ersetzt Verglasungen aller Art und Größe ohne Gesamtflächen-Limit. Auch beschichtete, gebogene, geschliffene Scheiben
  • Gilt für Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff in Fenstern, Türen, Aufzuganlagen, Überdachungen, an Wänden, Pfeilern, Decken und vieles mehr
  • Zahlt bei Bruch aus jeder Ursache:
 Erschütterung, Luftzug, eigene oder fremde Unvorsichtigkeit, Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Einbruch, Vandalismus, Fremdeinwirkung jeder Art, unbekanntes Verschulden
  • Übernimmt die vollen Kosten für Reparatur oder Neuverglasung
  • Ergänzt ideal die Feuer-, Leitungswasser-, Sturmversicherung des Gebäudes


Mögliche Zusatzleistungen:

  • Aufwendungen für Gerüste, Montagekräne, Beseitigen von Hindernissen. Kosten für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke, Folien, Umrahmungen, Mauerwerk und Schutzeinrichtungen. Entschädigung für Warenauslagen und Dekorationsmittel.
  • Dachverglasungen: Flächenfenster, Glasziegel, Lichtkuppeln, Oberlichter
  • Ganzglas-Konstruktionen: Portal-, Aufzugverglasungen, Fenstertüren-, Eingangs-, Seiten- und Windfangscheiben
  • Geländer-, Treppen-, Wand- oder Balkonverkleidungen, Abdeckungen, Blenden, Kabinen, Klappen, Trennwände, Überdachungen, Wetterschutz aus Glas- oder Kunststoffscheiben/-platten
  • Glasbausteine, Profilglaswände, Lichtbänder
  • Glastürgriffe, Dall- und Gussglasteile
  • Glasmosaik, Blei- und Messingverglasungen, künstlerisch bearbeitete Scheiben
  • Notverglasungen zur schnellen Überbrückung bis zur fachgerechten Reparatur oder als provisorische Sicherungsmaßnahme gegen Diebstahl
  • Sicherheits- und Schutzverglasungen. Sekurit, Mehrscheibenverbundglas, einbruchhemmendes Glas, Panzerglas
  • Sonnenkollektoren-Abdeckungen
  • Spiegel an Wänden, Säulen und Decken (fest verankert)

 

Terminvereinbarung

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