Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH
Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen im bayerischen Kfz-Gewerbe mbH

 

Vermögensschaden-Haftpflichversicherung

Jedes Autohaus das Versicherungen vermittelt, muss die neuen Vorgaben nach der EU-Richtlinie erfüllen. Neben anderen Pflichten verlangt das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts auch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Das Gesetz trat am 22.05.2007 in Kraft.

Seit diesem Zeitpunkt ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Pflicht!

Terminvereinbarung

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Hilfe im Schadensfall

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