Jedes Autohaus das Versicherungen vermittelt, muss die neuen Vorgaben nach der EU-Richtlinie erfüllen. Neben anderen Pflichten verlangt das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts auch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Das Gesetz trat am 22.05.2007 in Kraft.
Seit diesem Zeitpunkt ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Pflicht!